Bestehende Innovationsdarlehen

Minderung der Tilgungsrate/n aus Kinoinnovationsdarlehen

+++ Antragstellung bis 20. Februar 2023 möglich +++

Zum 30. April 2023 wird/werden die Tilgungsrate/n aus Kinoinnovationsdarlehen fällig.

Bis zum 20. Februar eines jeden Jahres, also vor Fälligkeit jeder Tilgungsrate, kann gemäß Fördervertrag eine Minderung dieser Rate durch das Abspielen von Filmen, die von der MFG Filmförderung mitfinanziert wurden, bzw. durch die Durchführung bestimmter Werbemaßnahmen für diese Filme beantragt werden.

Minderungsanträge müssen bis spätestens 20. Februar 2023 bei der MFG Filmförderung eingegangen sein.

Minderungen können nur anerkannt werden, wenn

  • eine Kopie der Verleihabrechnung und
  • die ausgefüllte und unterzeichnete De-minimis-Erklärung und
  • die ausgefüllte De-minimis-Erklärung als Scan und zusätzlich als ausgefüllte Excel-Datei an kinofoerderung@mfg.de

mit dem Antrag auf Darlehensminderung vorgelegt werden.

Gleiche Einsatzmeldungen zu verschiedenen Darlehen sind nicht zulässig.

 

Hinweise zur Antragstellung

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen in folgender Form ein:

  • 1x in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
  • 1x per Email: Antrag mit allen Anlagen in digitaler Form
  • die ausgefüllte De-minimis-Erklärung als Scan und zusätzlich als ausgefüllte Excel-Datei an kinofoerderung@mfg.de

Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Für die Wahrung der Antragsfrist ist das Datum des Posteingangs bei der MFG maßgebend.

Oliver Krause
Oliver Krause

Leiter Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung

 Katrina Schad
Katrina Schad

Projektmanagerin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung