Bestehende Innovationsdarlehen

Minderung der Tilgungsraten aus Kinoinnovationsdarlehen

+++Antragstellung bis 20.02.2024 möglich+++

Zum 30.04.2024 werden die Tilgungsraten aus Kinoinnovationsdarlehen fällig.

Bis zum 20.02. eines jeden Jahres, also vor Fälligkeit jeder Tilgungsrate, kann gemäß Fördervertrag eine Minderung dieser Rate durch das Abspielen von Filmen, die von der MFG Filmförderung mitfinanziert wurden, bzw. durch die Durchführung bestimmter Werbemaßnahmen für diese Filme, beantragt werden.

Minderungen können nur anerkannt werden, wenn eine Kopie der Verleihabrechnung und die ausgefüllte und unterzeichnete De-minimis-Erklärung mit dem Antrag auf Darlehensminderung vorgelegt werden. Gleiche Einsatzmeldungen zu verschiedenen Darlehen sind nicht zulässig. Nähere Informationen sind dem untenstehenden Merkblatt zu entnehmen.

Hinweise zur Antragstellung

Einreichfrist ist der 20.02.2024. Für die Wahrung der Antragsfrist ist das Datum des Posteingangs bei der MFG maßgebend.

Die Antragsunterlagen sind postalisch im Original sowie zusätzlich digital (per Email an kinofoerderung@mfg.de oder auf CD/DVD/USB-Stick) vorzulegen. Außerdem benötigen wir die De-minimis-Erklärung als ausgefüllte Excel-Datei.

Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Maria Gomez
Maria Gomez

Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

 Katrina Schad
Katrina Schad

Projektmanagerin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung