Förderprogramm Filmerbe

Die FFA Filmförderungsanstalt und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördern zusammen mit den Bundesländern die Digitalisierung von historisch, künstlerisch oder dokumentarisch wertvollen Filmen. Ziel der Förderung ist der Erhalt des nationalen Filmerbes. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 40.000 € pro Film (Eigenanteil: mind. 20 Prozent).

Förderbar sind Kurz- und Langfilme, die im Kino aufgeführt worden sind oder aufgeführt werden können. Antragsteller*innen müssen Rechteinhaber*innen oder Besitzer*innen des Originalmaterials sein (Zustimmung der Rechteinhaber*innen erforderlich). Filmerbeeinrichtungen und Archive können die Digitalisierung von Sammlungsbeständen auch ohne Rechtenachweis fördern lassen.

Alle Informationen zur Förderung und den Förderbedingungen finden Sie auf der Website der  FFA Filmförderungsanstalt.