Die FFA Filmförderungsanstalt und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördern zusammen mit den Bundesländern die Digitalisierung von historisch, künstlerisch oder dokumentarisch wertvollen Filmen. Ziel der Förderung ist der Erhalt des nationalen Filmerbes. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung von bis zu 40.000 € pro Film (Eigenanteil: mind. 20 Prozent).