Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Als Teil des großen Corona-Hilfsprogramms NEUSTART KULTUR unterstützt die BKM mit insgesamt bis zu 50 Mio. Euro die sechs Bundeskulturfonds, die ihrerseits schwerpunktmäßig direkte Künstlerhilfe, z. B. über Stipendien, betreiben. Finanziell gestärkt werden damit die Stiftung Kunstfonds, der Deutsche Literaturfonds e.V., der Fonds Darstellende Künste e.V., der Fonds Soziokultur e.V., der Deutsche Übersetzerfonds e.V. und der Musikfonds e.V. Das Programm läuft jetzt an.
Als erste einer ganzen Reihe von Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Viele ihrer Förderungen richten sich unmittelbar an Künstlerinnen und Künstler und werden ihnen damit auch persönlich einen Neustart ermöglichen.
Die Fonds werden folgende Aktivitäten fördern:
NEUSTART KULTUR für den Kunstmarkt
Stiftung Kunstfonds (Fördervolumen 10 Mio. Euro)
Einzelförderung „Stipendium für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren“
- Wer? Dauerhaft in Deutschland lebende freischaffende, solo-selbstständige bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren
- Was? Halbjährliches Stipendium
- Wie viel? 12.000 EUR
- Wann? Anträge sind ab sofort bis 6. August 2020 möglich
Einzelförderung „Stipendium für bildende Künstler*innen“
- Wer? Dauerhaft in Deutschland lebende freischaffende, solo-selbstständige bildende Künstler*innen
- Was? Halbjährliches Stipendium
- Wie viel? 9.000 EUR
- Wann? Anträge ab 10.8.2020 bis 10.9.2020 möglich
Projektförderung für kunstvermittelnde Akteure
- Wer? Kunstvermittelnde Akteure z.B. Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume, solo-selbständige Akteur*innen
- Was? Innovative Vermittlung und Konsum von bildender Kunst
- Wieviel? Max. 50.000 EUR
- Wann? Anträge ab 14.8.2020 bis 14.9.2020 möglich
NEUSTART KULTUR für den Buchmarkt
Deutscher Literaturfonds e.V. (Fördervolumen 5 Mio. Euro)
Einzelförderung „Hundert Autoren präsentieren ihre Arbeit im Internet“
- Wer? Autor*innen, die vom Deutschen Literaturfonds gefördert wurden
- Was? Digitales Leseprogramm
- Wieviel? Honorar von 500 EUR
- Wann? Anträge sind ab sofort möglich
Projektförderung „Digitales interaktives Programm für Kinder und Jugendliche“
- Wer? Bibliotheken und vergleichbare Einrichtungen der Literaturvermittlung
- Was? Projekte zur digitalen, interaktiven literarischen Bildung
- Was? Digitales Leseprogramm
- Wieviel? Maximal 15.000 EUR pro Projekt
- Wann? Anträge sind ab dem 31.7.2020 möglich
Veranstaltungsförderung „Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autor*innen“
- Wer? Für Institutionen, in denen Autor*innen auf ein Publikum treffen, z.B. Buchhandlungen
- Was? Veranstaltungen mit literarischem Charakter
- Wie viel? Max. 1.000 Euro pro Autor*in
- Wann? Anträge können ab dem 31.7.2020 möglich
NEUSTART KULTUR für Darstellende Künste
Fonds Darstellende Künste e.V. (Fördervolumen 10 Mio. Euro)
Stipendienprogramm, Fortsetzung des #takecare-Programms
- Wer? Frei produzierende darstellende Künstler*innen
- Was? #takecare Stipendium für die künstlerische Idee und ergebnisoffene und produktionsunabhängige Beschäftigungen, Recherchen, Residenzen und Konzeptentwicklungen
- Wie viel? Max. 5.000 €
- Wann? Ab 1.8.2020, erste Antragsfrist: 1.9.2020
NEUSTART KULTUR für Übersetzer*innen
Deutscher Übersetzerfonds e.V. (Fördervolumen 5 Mio. Euro)
Stipendienprogramme
- Wer? Übersetzer*innen aller literarischer Genres Partnerverlage
- Was? Arbeits-, Reise-, Initiativ- und Weiterbildungsstipendien, „RADIAL-Stipendien“, „extensiv initiativ“, DÜF-Stipendien, Projektfonds
- Wann?Erster Bewerbungstermin für DÜF-Stipendien und die Radial-Stipendien ist der 15. September 2020, Frist extensiv initiativ und Projektfonds: 15. Oktober 2020
Quelle: Die Bundesregierung / Staatsministerin für Kultur und Medien
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