Incentive Funding

In Ausnahmefällen kann für die Stoffentwicklung (Exposés oder Treatments) mehrerer fiktionaler und dokumentarischer Filme und Serien ein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Serie bezieht sich dabei das Treatment auf die 1. Folge inkl. Staffelbogen für die 1. Staffel.

Die Förderung kann ab einer Anzahl von mindestens drei Teilprojekten beantragt werden. Einmalig antragsberechtigt sind unabhängige Produzent*innen, insbesondere solche, die in Baden-Württemberg ansässig sind. Unabhängige Produzent*innen sind zum Beispiel solche Produzent*innen, an denen kein TV-Sender oder keine VoD Plattform direkt oder indirekt beteiligt ist.

Vor Antragseinreichung empfehlen wir ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit dem/der jeweils zuständigen Ansprechpartner*in der Filmförderung. Dies kann ggf. auch telefonisch erfolgen.

 Katrina Schad
Katrina Schad

Projektmanagerin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung