Auf begründeten Antrag kann die MFG bei von ihr produktionsgeförderten fiktionalen und dokumentarischen Filmen zusätzlich auch für Festivalkopien und -präsentation, für regionale Premieren oder für sonstige PR- und Promotionsmaßnahmen eine Förderung gewähren. Antragsberechtigt sind Produzent*innen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Anträge auf Förderung von Promotionsmaßnahmen können ganzjährig eingereicht werden.
Bitte reichen Sie die Anträge einfach in Papier und digital ein.