Promotion

Antragstellung

Auf begründeten Antrag kann die MFG bei von ihr produktionsgeförderten fiktionalen und dokumentarischen Filmen zusätzlich auch für Festivalkopien und -präsentation, für regionale Premieren oder für sonstige PR- und Promotionsmaßnahmen eine Förderung gewähren. Antragsberechtigt sind Produzent*innen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.

Anträge auf Förderung von Promotionsmaßnahmen können ganzjährig eingereicht werden.

Bitte reichen Sie die Anträge einfach in Papier und digital ein.


 Katrina Schad
Katrina Schad

Projektmanagerin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung