Die MFG Filmförderung fördert Verleih- und Vertriebsmaßnahmen, die im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Baden-Württembergs liegen. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen, in Einzelfällen auch Produzentinnen oder Produzenten.
Bitte reichen Sie die Anträge in 2-facher Ausfertigung ein sowie zusätzlich einmal in digitaler Form.
Der nächste Einreichtermin ist der 1. Oktober 2019.
Der Termin bezieht sich auf den Posteingang bei der MFG Filmförderung.
Alle relevanten Informationen finden Sie in unserer Vergabeordnung, die mit dem dazugehörigen Antragsformular hier zum Download bereitsteht:
Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung
Unit Filmförderung