Für die Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien, die vollständig oder überwiegend animiert werden oder in großem Maße virtuelle Dreharbeiten bzw. visuelle Effekte aufweisen, kann ein Zuschuss gewährt werden. Antragsberechtigt ist der für diesen Bereich verantwortlich zeichnende Line Producer (z.B. Service- Produzent*in, Animations- oder VFX-Studio).
Die Förderung soll einen Betrag von einer Million Euro und 20% der in Baden-Württemberg anfallenden und vom Line Producer in diesem Bereich zu verantwortenden, anerkennungsfähigen Kosten nicht übersteigen.
Anträge auf Line Producer Förderung können ganzjährig eingereicht werden.