MFG Filmförderung

Mit dem neuen Förderzyklus ist für alle bei der MFG beantragten Förderprojekte auch eine detaillierte Berechnung des sogenannten CO₂-Fußabdrucks, also der voraussichtlich hervorgerufenen CO₂-Emissionen, vorgeschrieben. Werfen Sie hier einen Blick in das Kalkulationstool: Green Shooting Rechner
Für die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
ACHTUNG: Anträge in diesem Förderbereich können ab sofort ausschließlich digital über die Datenbank der MFG gestellt werden.
Die digitalen Antragsdaten müssen spätestens am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist bis spätestens 24:00 Uhr im Online Portal der MFG eingehen. Entscheidend dabei ist der vom Online Portal protokollierte Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit).
Zusätzlich muss der MFG ein ausgedrucktes Antragsformular mit der Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten bis spätestens fünf Werktage nach der jeweiligen Einreichfrist zugegangen sein.
Gehen die Antragsdaten nach 24:00 Uhr des jeweiligen letzten Tages der Einreichfrist im Onlineportal der MFG ein oder ist die Zustellung des unterzeichneten Antragsformulars nach fünf Werktagen bei der MFG nicht erfolgt, kann der Antrag dem Vergabegremium nicht zur Entscheidung vorgelegt werden und gilt als nicht gestellt. Soll der Antrag in einer späteren Sitzung beraten werden, muss der Antrag erneut form- und fristgerecht eingereicht werden.
Ab 2027 gibt es vier länderübergreifende Merkblätter für geförderte Projekte im Bereich „Produktion Kinofilm“. Die neuen Dokumente kommen für Projekte zum Einsatz, deren erster Förderantrag auf Produktion im Bereich Kinofilm ab dem 01.01.2027 gestellt wird.
Die Merkblätter sind in Zusammenarbeit zwischen den Länderförderungen, der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entstanden. Sie werden von allen an einem Kino-Projekt beteiligten Länderförderungen sowie den beteiligten Prüfinstitutionen einheitlich verwendet. Für den Bereich Talentfilm gelten ergänzend die spezifischen Regelungen der jeweiligen Länderförderung. Soweit diese Merkblätter keine gesonderte Regelung enthalten, finden die Richtlinien/Merkblätter und Verträge der jeweiligen Länderförderungen Anwendung.
Vor dem Hintergrund der Förderer-Harmonisierung prüfen FFA und BKM in den kommenden Monaten, ob und wie die Merkblätter an die Bundesförderungen angepasst und weiterentwickelt werden können.
Folgende Merkblätter wurden erarbeitet und sind bereits jetzt einsehbar:
Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die bisherigen Merkblätter uneingeschränkt.

Projektmanager Produktionsförderung
Unit Filmförderung

Teamleiter Produktionsförderung/Green Shooting
Unit Filmförderung

Projektmanagerin Produktionsförderung
Unit Filmförderung