Verschiebung der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG)

Mittel- und langfristige Folgen der Pandemie müssen berücksichtigt werden

In einem Schreiben an die Verbände und Einrichtungen der Filmwirtschaft informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien über die vorläufige Aussetzung des Verfahrens:
"Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen. In der Filmwirtschaft sind bereits jetzt massive Auswirkungen der Pandemie spürbar. Auch im Rahmen des Filmförderungsgesetzes (FFG), das derzeit novelliert wird, müssen die mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie berücksichtigt werden. Diese lassen sich allerdings derzeit und wohl auch nicht innerhalb der nächsten Wochen und Monate konkret abschätzen. Unter diesen Umständen lässt sich das laufende Novellierungsverfahren zum FFG nicht wie geplant fortführen. Die Laufzeit des aktuellen Gesetzes (FFG 2017) wird daher zunächst in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren nur verlängert. Zwingend erforderliche Änderungen, wie zum Beispiel Regelungen zum Brexit oder zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie, werden hierbei mit umsetzen. Auch wird geprüft, welche weiteren Änderungen mit Blick auf die Corona-bedingten Entwicklungen in der Filmwirtschaft schon jetzt erforderlich und unaufschiebbar sind, um auch diese in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Das Anhörungsverfahren zum Diskussionsentwurf vom 9. März 2020 wird aufgrund der Verschiebung der grundsätzlichen FFG-Novelle bis auf Weiteres ausgesetzt. Derzeit wird geprüft, welcher zeitliche Horizont für eine sachgerechte Fortsetzung der Novellierung des FFG anzusetzen ist. Über das weitere Verfahren wird so bald wie möglich informiert."

 

Quelle: Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien

Weitere Informationen: Staatsministerium für Kultur und Medien

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