Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst über 2 Mio. Euro zur Verfügung, um das kulturelle Leben wiederzubeleben und kleine Veranstaltungen aller Sparten zu fördern. Die Mittel werden dafür eingesetzt, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können.
Förderinhalte
„Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (e.V., gGmbH, GmbH etc.), deren Gründungsdatum vor dem 01.09.2019 liegt.
Fördervolumen
Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen. Overhead-Kosten werden als Pauschale in Höhe von 10 Prozent der beantragten Honorarkosten anerkannt. Zusätzliche Personalkosten, Sachkosten und Investitionen werden in der Höhe von bis zu 10.000 Euro gefördert, wenn sie zur Schaffung spezieller Veranstaltungsbedingungen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes notwendig sind. Hinsichtlich der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten wäre es wünschenswert, dass Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Kultureinrichtungen und weitere Partner den Antragstellern entgegenkommen. Die maximale Fördersumme pro gefördertem Projekt beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro. Ein Eigenanteil von 5 Prozent wird erwartet, der auch durch Eigenleistung erbracht werden kann.
Förderzeitraum
Eine Förderung kann nur für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 15. Juni und dem 15. September 2020 stattfinden, beantragt werden. Dauerförderungen oder institutionelle Förderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Förderung kommt grundsätzlich nur für noch nicht begonnene Vorhaben in Betracht. Pro Antragsteller kann nur ein Antrag bewilligt werden.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist ab sofort und bis 15. Juli 2020 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Hierzu muss das folgende Antragsformular ausgefüllt und per E-Mail an innovationsfonds-kunst@mwk.bwl.de gesandt werden. Vollständige Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden in 14-tägigen Abständen durch eine externe Jury bewertet. Mit der Förderentscheidung und der Erstellung des Bewilligungsbescheids durch das Ministerium ist etwa vier bis sechs Wochen nach Antragseingang zu rechnen.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
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