Förderprogramm Filmerbe

3 Mio. Euro für die Restaurierung und Digitalisierung von 90 Filmen

In der ersten Sitzungsrunde des Förderprogramms Filmerbe in diesem Jahr haben die Gremien für die Restaurierung und Digitalisierung von 90 Filmen – 43 Spielfilme, 28 Kurzfilme, 10 Dokumentationen, 2 Experimentalfilme, 2 Kinderfilme und 5 Kurz- und Werbefilmkompilationen – insgesamt 3.080.234,61 Euro zugesagt.

Darunter sind unter anderem „Das Wiegenlied“ von Max Mack, einem der produktivsten deutschen Regisseure der 1910-er Jahre, Filme aus dem Frühwerk der Animationspionierin Lotte Reiniger, der 1950-er Jahre Komödienklassiker „Ich denke oft an Piroschka“ von Kurt Hoffmann, drei Spielfilme und ein Kurzfilm der feministischen Filmemacherin Helke Sander, zahlreiche Abschlussfilme der Filmuniversität Babelsberg „Konrad Wolf“, „In den Tag hinein“, der Abschlussfilm von Maria Speth, die auf der Berlinale gerade mit einem Silbernen Bären ausgezeichnet wurde, und mit „Sophie Scholl – Die letzten Tage“ von Marc Rothemund ein weiterer Bärengewinner.

Das Gremium Konservatorisches Interesse bewilligte 486.126,26 Euro für 19 Filme nach § 10* „Konservatorisches Interesse aufgrund notwendiger Materialsicherung“. Das Gremium Kuratorisches Interesse bewilligte 1.560.900,36 Euro für 43 Filme nach § 9* „Kuratorisches Interesse aus filmhistorischer Sicht“. Für 28 Filme nach § 8* „Auswertungsinteresse“ hat der Vorstand der FFA 1.033.207,99 Euro bewilligt.

In den drei Förderkategorien lagen Anträge für 116 Titel mit einem Gesamtvolumen von 4.444.661,53 Euro vor.

2021 stehen noch zwei Entscheidungsrunden für das Förderprogramm Filmerbe an:

  • Einreichtermin für die Sitzungen am 01.06. und 08.06.2021 ist der 20.04.2021.
  • Einreichtermin für die Sitzungen am 01.09. und 08.09.2021 ist der 01.07.2021.

Alle Förderentscheidungen finden Sie in der Pressemitteilung der FFA vom 15. März.

Über das Förderprogramm Filmerbe

Gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Bundesländern hat die FFA 2018 eine Vereinbarung zum Erhalt des nationalen Filmerbes getroffen: Ab Januar 2019 stehen für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung. Die Mittel werden von den drei Partnern zu jeweils einem Drittel aufgebracht. Die Digitalisierung von Filmen wird in drei Bereichen gefördert: Auswertungsinteresse, kuratorisches Interesse und konservatorische Notwendigkeit. 

Quelle: Filmförderungsanstalt (FFA)

Mehr Infos:
Pressemitteilung der FFA vom 15. März

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