Zukunftsprogramm Kino II läuft länger

Die FFA verlängert den Bewilligungszeitraum ihres Maßnahmenpakets von insgesamt 20 Millionen Euro. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember.

Der Bewilligungszeitraum für das Zukunftsprogramm Kino II wurde verlängert. Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 beantragt und beschieden werden, können bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise müssen der FFA spätestens bis zum 30. September 2022 vorgelegt werden.

Für das Zukunftsprogramm Kino II stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung von Kinos bei der Wiedereröffnung und dem Weiterbetrieb nach ihrer pandemiebedingten Schließung zur Verfügung. Es ist Teil des Konjunkturprogramms NEUSTART KULTUR und dient dem Ziel, die Kinoinfrastruktur in ganz Deutschland nachhaltig zu stärken und damit einen Beitrag zur Sichtbarkeit insbesondere des deutschen und europäischen Kinofilms in der Fläche zu leisten. Das Zukunftsprogramm Kino II ergänzt das Zukunftsprogramm Kino I, das sich an kleinere Kinos im ländlichen Raum und Arthouse-Kinos richtet.

Quelle: FFA Filmförderungsanstalt

 

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Antragstellung und Fördergrundsätze

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