Seit dieser Woche können Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten die Neustarthilfe 2022 beantragen. Die Hilfe gilt für die Monate Januar bis März 2022. Sie richtet sich an alle diejenigen, die coronabedingt Umsatzeinbußen verzeichnen, allerdings nur geringe laufende Fixkosten haben und daher kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Den Antrag können Interessent*innen zunächst nur selbst stellen. In wenigen Wochen wird es auch die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte geben. Mehr Infos
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Die Rückforderungen aus der Soforthilfe 2020 erfolgen voraussichtlich nicht ab März 2022, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr. Mehr Infos
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