Neuer Liquiditätskredit des Landes für KMU, Start-ups und Freiberufler*innen

Zusätzliche Zinsverbilligungen und ein Tilgungszuschuss für besonders betroffene Unternehmen ermöglichen schnelle und zielgerichtete Unterstützung in der Krise

Seit 1. Dezember gibt es den neuen Liquiditätskredit (Plus) für kleine und mittlere Unternehmen im Land | Bild: Pixabay

Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ hat angesichts der derzeitigen Krisensituation, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einembefristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Damit diese zusätzlichen Liquiditätshilfen des Landes möglichst schnell bei den Unternehmen ankommen, bauen diese auf dem bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf.

Liquiditätsbedarf decken, Betriebsmittel finanzieren

Mit dem Liquiditätskredit (Plus) können mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg ihren Liquiditätsbedarf decken und insbesondere Betriebsmittel finanzieren. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum vergünstigten Zinssatz von derzeit rund 2,6 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Das Programm startete am 1. Dezember und ist bis zum 31. März 2023 befristet. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Nähere Informationen zum Liquiditätskredit und zum Liquiditätskredit Plus der L-Bank unter: l-bank.de/liquidität.

Weitere Informationen

Der Liquiditätskredit (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Mitarbeitern sowie an freiberuflich Tätige. Es können Kredite ab 10.000 Euro und bis fünf Millionen Euro beantragt werden. Die Laufzeiten liegen zwischen vier und zehn Jahren. Um den Liquiditätskredit erhalten zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Ausreichung des Kredits erfolgt über die jeweiligen Hausbanken. Dieser kann außerdem mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank in Höhe von in der Regel 50 Prozent kombiniert werden.

Der Liquiditätskredit (Plus)ergänzt und überbrückt zeitlich die vom Bund angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Energiepreisbremsen. Für die zusätzlichen Hilfen stellt das Land Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 49 Millionen Euro bereit. Diese beinhalten die prognostizierten Zinsverbilligungen, Tilgungszuschüsse und die Bearbeitungskosten der L-Bank.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Mehr Infos:

L-Bank

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