Gefördert werden die Herstellung und Überarbeitung von Drehbüchern für fiktionale und dokumentarische Filme und Serien. Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen für alle Förderarten. Drehbuchautor*innen können für fiktionale Spielfilme auch selbstständig einen Antrag stellen.
Für die digitale Antragstellung müssen die vollständigen Antragsdaten bis spätestens 24:00 Uhr am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist über das Online-Portal eingegangen sein. Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular mit Originalunterschrift innerhalb von fünf Werktagen nach der Einreichfrist bei der MFG eingehen.
Alle Informationen zur Drehbuchförderung, aktuelle Merkblätter, Richtlinien und Hinweise zur Antragstellung sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie auf unserer Website:






