Vor dem Hintergrund der Corona-Krise stockt die Medien- und Filmgesellschaft des Landes Baden-Württemberg (MFG) ihre Förderung für gewerbliche Kinos auf: Jedes Kino, das im Jahr 2019 einen Kinopreis der MFG bekommen hat, erhält eine nachträgliche Erhöhung von 5.000 Euro. Zudem verzichtet die MFG in 2020 ersatzlos auf alle Rückzahlungen aus Kinoinnovationsdarlehen von hiesigen Kinos. Dies teilte die Aufsichtsratsvorsitzende der MFG, Staatssekretärin Petra Olschowski, heute in Stuttgart mit.
„Kinos sind Orte des sozialen Zusammenhalts und kulturelle Zentren in Baden-Württemberg. Mit der Aufstockung der Förderung für gewerbliche Kinos leistet die MFG einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kinolandschaft in Baden-Württemberg, die von den Schließungen wegen der Corona-Krise schwer getroffen ist. Wir brauchen die Kinos als Orte des sozialen Zusammenhalts und als kulturelle Zentren in ganz Baden-Württemberg“, sagte die Staatssekretärin. MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen ergänzte: „Kinos haben jetzt, wo sie geschlossen sind, nur noch Ausgaben, keine Einnahmen mehr. Und niemand kann heute genau sagen, für wie lange. Unsere Maßnahmen können ihnen in dieser existentiellen Krise helfen.“
Antrag ab sofort möglich
Die zusätzlichen 5.000 Euro aus der Erhöhung der Kinopreise 2019 können die jeweiligen Kinos ab sofort bei der MFG mit einem formlosen Antrag abrufen. In 2019 haben 59 Kinos des Landes von der MFG einen Kinopreis für ihre qualitativ hochwertige Programmarbeit erhalten. Ansprechpartner bei der MFG Baden-Württemberg für die Erhöhung der Kinopreise ist das Förderteam Kino/Verleih unter der Leitung von Maria Gomez.
Der Verzicht der MFG auf Rückzahlungen aus Kinoinnovationsdarlehen in 2020 muss von den Kinos ebenfalls formlos beantragt werden. Dieser Verzicht erfolgt im Rahmen der sog. De-Minimis-Regelung der EU für Kleinbeihilfen. Bei den zinsfreien Kinoinnovationsdarlehen handelt es sich um eine Investitionshilfe der MFG für Kinos, die in ihre Infrastruktur, z. B. in erforderliche Technologien, investieren wollen. Sie erhalten ein Darlehen bis maximal 50.000 Euro, das regulär in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren zurückgezahlt werden muss.
Kinos können auch, wie andere Unternehmen, Anträge auf Unterstützung im Rahmen des branchenübergreifenden Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg stellen. Auf der Internetseite hat das Wissenschaftsministerium die wichtigsten Informationen für den Kunst-, Kultur- und Kreativbereich zusammengestellt. Dort finden sich auch Hinweise auf Fördermaßnahmen des Bundes.