Corona-Soforthilfeprogramm der Bundes- und Länderförderer

Frist für Erstanträge endet am 29. Mai 2020

| Stuttgart

Um die Branche in der Corona-Krise mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer Ende März ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion und Verleih entwickelt. Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen in der Regel gemeinsam geförderten Projekten und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffene Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder bereits ausgeschöpft wurden bzw. nicht in Anspruch genommen werden können.

Am 29.05.2020 endet die Frist der Länderförderer für die Vorlage der Erstanträge im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge sollten zeitgleich bei allen beteiligten Förderern eintreffen.

 

Informationen und Formulare

Ansprechpartnerinnen

Für Fragen stehen die zuständigen Förderreferent*innen den Antragsstellerinnen zur Verfügung:

Ansprechpartnerinnen Produktion:

Maria Dehmelt
Produktionsförderung/Green Shooting       
Unit Filmförderung
dehmelt@mfg.de
0711 90715-408

Ansprechpartnerinnen Verleih und Kino:

Maria Gomez
Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung
Unit Filmförderung
gomez@mfg.de
0711 90715-416

Dorothee Martin
Referentin Produktionsförderung
Unit Filmförderung
martin@mfg.de
0711 90715-403
Christina Hasenmüller
Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung / LFK
Unit Filmförderung
hasenmueller@mfg.de
0711 90715-409
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