Um die Branche in der Corona-Krise mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer Ende März ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion und Verleih entwickelt. Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen in der Regel gemeinsam geförderten Projekten und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffene Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder bereits ausgeschöpft wurden bzw. nicht in Anspruch genommen werden können.
Am 29.05.2020 endet die Frist der Länderförderer für die Vorlage der Erstanträge im Rahmen des Corona-Soforthilfeprogramms. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge sollten zeitgleich bei allen beteiligten Förderern eintreffen.
Informationen und Formulare
- Antragsformular Produktion
- Antragsformular Verleih
- FAQ zum Spoforthilfeprogramm
Ansprechpartnerinnen
Für Fragen stehen die zuständigen Förderreferent*innen den Antragsstellerinnen zur Verfügung:
Ansprechpartnerinnen Produktion: Maria Dehmelt | Ansprechpartnerinnen Verleih und Kino: Maria Gomez |
Dorothee Martin Referentin Produktionsförderung Unit Filmförderung martin@mfg.de 0711 90715-403 | Christina Hasenmüller Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung / LFK Unit Filmförderung hasenmueller@mfg.de 0711 90715-409 |