Baden-württembergische Filmförderung MFG bringt neue Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg

Ökologische Mindeststandards des bundesweiten Arbeitskreises „Green Shooting“ ab 1. Januar 2022 Fördervoraussetzung

Seit 2015 engagiert sich die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg für eine klima- und ressourcenschonendere Film- und TV-Produktion. Jetzt hat der von der MFG geleitete Arbeitskreis „Green Shooting“wesentliche Teile der deutschen Film-, TV- und VoD-Branche für ein breites Nachhaltigkeitsbündnis gewonnen. Zahlreiche Produktionsfirmen, Sender und VoD-Dienste verpflichten sich zur Einhaltung von ökologischen Mindeststandards, die der Arbeitskreis entwickelt hat (https://www.oekologische-mindeststandards-greenmotion.de/).

Bei der MFG müssen deshalb ab 1. Januar 2022 alle Anträge auf Produktionsförderung eine Zusage zur Einhaltung dieser ökologischen Mindeststandards enthalten. Die ökologischen Mindeststandards umfassen alle Bereiche der Produktion: Umstellung auf LED-Scheinwerfer, mehr Bahnfahrten, umweltfreundliche Fahrzeuge, vegetarisches Essen, Verzicht auf Dieselgeneratoren, Kurzstreckenflüge, Einweggeschirr etc.

„Ökologische Mindeststandards wie der Einsatz eines Green Consultant am Set oder der Verzicht auf Kurzstreckenflüge sind schon seit mehreren Jahren fester Bestandteil der Medien- und Filmpolitik des Landes, um effektiven Klimaschutz auch in der Film- und Fernsehproduktion zu gewährleisten. Dies ist auch ein Verdienst von MFG-Geschäftsführers Carl Bergengruen, der als Leiter und Sprecher des bundesweiten Arbeitskreises ‚Green Shooting‘ zahlreiche gewichtige Akteure der Branche zu dieser freiwilligen Vereinbarung bewegt hat. Dafür gebührt ihm und seinem Team mein ausdrücklicher Dank. Wir wollen damit auch ein starkes Signal für andere Kulturbereiche setzen“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski.

Bei allen Anträgen auf MFG-Produktionsförderung müssen die geplanten CO₂-Emissionen mithilfe eines von der MFG mit dem SWR eigens für die Film- und TV-Branche 2017 entwickelten CO₂-Rechners berechnet werden. Diese Erfassung ermöglicht es, die Einhaltung der Mindeststandards im Vorfeld zu überprüfen und die Produktion insgesamt auf eine ökologisch nachhaltige Herstellungsweise auszurichten. Der inzwischen deutschlandweit von Produktionsfirmen und Sendern genutzte Rechner wird derzeit überarbeitet, um die Berechnung der geplanten CO₂-Emissionen weiter zu vereinfachen.

Von der MFG geförderte Produktionen müssen am Ende des Herstellungsprozesses dann die tatsächlichen CO₂-Emissionen ermitteln und die Einhaltung der ökologischen Mindeststandards in einem Abschlussbericht nachweisen. Sie können dann im Abspann oder zu Produktionszwecken das Label „green motion“ verwenden.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.oekologische-mindeststandards-greenmotion.de/

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