Deutsche Filmförderungen planen, einheitliche Prüfverfahren zu entwickeln

Angestrebt sind harmonisierte Prüfverfahren u.a. zur Anerkennung von Herstellungskosten vor Vertragsschluss

An der Förderung von Film- und Serienprojekten in Deutschland sind oftmals mehrere nationale und regionale Förderinstitutionen beteiligt. Um zukünftig die erforderlichen Prüfprozesse zu verschlanken und zu optimieren, haben die Filmförderungen des Bundes und der Länder beschlossen, gemeinsam die Voraussetzungen für ein harmonisiertes Prüfverfahren zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von Herstellungskosten vor Vertragsschluss bzw. vor Ausfertigung der Bescheide und im Zuge der Schlusskostenprüfung. Ziel ist es, Dauer und Kosten der Prüfverfahren zu reduzieren.

Beteiligte sind BKM – Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Filmförderungsanstalt FFA, FilmFernsehFonds Bayern, Film- und Medienstiftung NRW, HessenFilm und Medien, Medienboard Berlin-Brandenburg, MFG – Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, Mitteldeutsche Medienförderung, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, MV Filmförderung, Nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen.

 

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