MFG Filmförderung
Seit dem 1. Juli gilt für tarifgebundene Produktionsunternehmen eine wichtige Neuerung: Filmschaffende, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, erhalten mit ihrem Arbeitsvertrag nun ein Angebot für eine bezuschusste Altersvorsorge. Das Angebot erfolgt im Rahmen von Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und – das ist neu – auch für Kino, Streaming oder Privatfernsehen. Die Abwicklung erfolgt über die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (TV bAV) ist ein bedeutender Schritt, um die soziale Absicherung in der Filmbranche zu stärken. Doch was bedeutet das konkret für Filmschaffende? Wer profitiert von der neuen Regelung, und welche Auswirkungen hat sie auf bereits bestehende PKR-Mitglieder? BETTINA VON LINGELSHEIM, Leiterin des Vorstandsbüros der Pensionskasse Rundfunk VVaG, erläutert die wichtigsten Punkte zum neuen Tarifvertrag, erklärt die praktische Umsetzung der Entgeltumwandlung und gibt Hinweise, worauf Filmschaffende jetzt besonders achten sollten.
Referentin: BETTINA VON LINGELSHEIM | Leiterin Vorstandsbüro der Pensionskasse Rundfunk VVaG | pkr.de
Filmschaffende aus allen Bereichen der Produktion
23.03.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
via Zoom.
Für die Teilnahme an unserem Live-Online-Seminar benötigen Sie ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung.
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MFG Baden-Württemberg, Film Commission Region Stuttgart
15 Euro
Online
23.03.2026
15 Euro


