Altersvorsorge für Filmschaffende - Neuer Tarifvertrag bAV

Montagsseminar

Seit dem 1. Juli gilt für tarifgebundene Produktionsunternehmen eine wichtige Neuerung: Filmschaffende, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, erhalten mit ihrem Arbeitsvertrag nun ein Angebot für eine bezuschusste Altersvorsorge. Das Angebot erfolgt im Rahmen von Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und – das ist neu – auch für Kino, Streaming oder Privatfernsehen. Die Abwicklung erfolgt über die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Der neue Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (TV bAV) ist ein bedeutender Schritt, um die soziale Absicherung in der Filmbranche zu stärken. Doch was bedeutet das konkret für Filmschaffende? Wer profitiert von der neuen Regelung, und welche Auswirkungen hat sie auf bereits bestehende PKR-Mitglieder? BETTINA VON LINGELSHEIM, Leiterin des Vorstandsbüros der Pensionskasse Rundfunk VVaG, erläutert die wichtigsten Punkte zum neuen Tarifvertrag, erklärt die praktische Umsetzung der Entgeltumwandlung und gibt Hinweise, worauf Filmschaffende jetzt besonders achten sollten.

Referentin: BETTINA VON LINGELSHEIM | Leiterin Vorstandsbüro der Pensionskasse Rundfunk VVaG | pkr.de

Zielgruppe

Filmschaffende aus allen Bereichen der Produktion

Veranstaltungsdatum

23.03.2026

16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Online-Teilnahme

via Zoom.

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Informationen zu Zoom finden Sie hier.

Veranstalter

MFG Baden-Württemberg, Film Commission Region Stuttgart

Teilnahmegebühr

15 Euro

Ort

Online

Datum

23.03.2026

Gebühr

15 Euro

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MFG Baden-Württemberg
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