Für die Herstellung und Überarbeitung von Drehbüchern für fiktionale oder dokumentarische Filme und Serien kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen beantragt werden. Für die Fördermodelle fiktionaler Filme sind Autor*innen und Produzent*innen antragsberechtigt. Für die Fördermodelle fiktonaler Serien und Dokumentarfilme sind jedoch nur Produzent*innen antragsberechtigt.
Alle relevanten Informationen, Anträge und Merkblätter für die Beantragung einer Förderung stehen unten zum Download bereit. Bitte reichen Sie den Antrag wie folgt ein:
- einfach in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
- einfach in Papierform: Treatment mit Dialogszene bzw. die ausführliche Projektbeschreibung
- einfach auf CD/DVD/USB-Stick: Antrag nebst allen Anlagen (jede Anlage bitte separat als PDF abspeichern)
Dramaturg*innen aus der Region finden Sie im Productionguide der Film Commission Stuttgart. Bundesweit siehe Dramaturg*innen-Guide des Verbandes für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA).