Drehbuch- und Stoffentwicklung
Für die Herstellung und Überarbeitung von Drehbüchern für fiktionale oder dokumentarische Filme und Serien kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen beantragt werden. Antragsberechtigt sind für die Fördermodelle finktionaler Filme Autor*innen allein sowie Produzent*innen. Für die Fördermodelle fiktonaler Serien und Spielfilme sind jedoch nur Produzent*innen antragsberechtigt.
Alle relevanten Informationen, Anträge und Merkblätter für die Beantragung einer Förderung stehen unten zum Download bereit. Bitte reichen Sie den Antrag wie folgt ein:
- einfach in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
- fünffach in Papierform: Treatment mit Dialogszene bzw. die ausführliche Projektbeschreibung
- einfach auf CD/DVD/USB-Stick: Antrag nebst allen Anlagen (jede Anlage bitte separat als PDF abspeichern)
Dramaturg*innen aus der Region finden Sie im Productionguide der Film Commission Stuttgart. Bundesweit siehe Dramaturg*innen-Guide des Verbandes für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA).
Downloads
- Antrag | pdf | 222 KB
- Merkblatt | pdf | 152 KB
- Baden-Württemberg-Effekt | pdf | 121 KB
- Neue Vergabeordnung der MFG Baden-Württemberg | pdf | 177 KB

Projektmanagerin Drehbuch- und Entwicklungsförderung
Unit Filmförderung