Drehbuch- und Stoffentwicklung

Für die Herstellung und Überarbeitung von Drehbüchern für fiktionale oder dokumentarische Filme und Serien kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen beantragt werden.

Für die Fördermodelle fiktionaler Filme sind Autor*innen und Produzent*innen antragsberechtigt.
Für die Fördermodelle Serie und Dokumentarfilm sind nur Produzent*innen antragsberechtigt.

Alle relevanten Informationen, Merkblätter und das aktuelle Antragsformular für die Beantragung einer Förderung stehen unten zum Download bereit. Bitte lesen Sie sich diese vor Antragsstellung oder Vereinbarung eines Beratungsgesprächs aufmerksam durch.

Bitte reichen Sie den Antrag folgendermaßen ein:

  • einfach in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
  • einfach in Papierform: Treatment mit Dialogszene bzw. die ausführliche Projektbeschreibung
  • einfach auf CD/DVD/USB-Stick: Antrag nebst allen Anlagen (jede Anlage bitte als separates PDF abspeichern)

Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Für die Antragsfrist ist das Datum des Eingangs bei der MFG maßgeblich.

 

Dramaturg*innen aus der Region finden Sie im Productionguide Baden-Württemberg. Bundesweit siehe Dramaturg*innen-Guide des Verbandes für Film- und Fernsehdramaturgie e.V. (VeDRA).

Oliver Krause
Oliver Krause

Leiter Drehbuch- & Entwicklungsförderung

Unit Filmförderung