Für Maßnahmen zur Fertigstellung und Auswertung von Kino- und Fernsehfilmen kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen, in Ausnahmefällen auch ein Zuschuss, beantragt werden. Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
Anträge auf Förderung von Postproduktion können ganzjährig eingereicht werden.
Bitte reichen Sie die Anträge einfach in Papier und digital ein.