Postproduktion
+++ Seit dem 1.7.2020 gilt die neue Vergabeordnung der MFG +++
Diese beinhaltet Neuerungen, die auch diesen Förderbereich betreffen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die für den Förderbereich zuständigen Ansprechpartner*innen.
Antragstellung
Für Maßnahmen zur Fertigstellung und Auswertung von Kino- und Fernsehfilmen kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen, in Ausnahmefällen auch ein Zuschuss, beantragt werden. Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
Anträge auf Förderung von Postproduktion können ganzjährig eingereicht werden.
Bitte reichen Sie die Anträge einfach in Papier und digital ein.
Downloads
- Antrag | pdf | 176 KB
- Merkblatt Postproduktionsförderung | pdf | 247 KB
- Merkblatt Produktionspresse | pdf | 508 KB
- Baden-Württemberg Effekt | pdf | 121 KB
- Neue Vergabeordnung der MFG Baden-Württemberg | pdf | 177 KB


Maximilian Höhnle
Projektmanager Produktionsförderung
Unit Filmförderung