Kommunale Kinos
+++ Seit dem 1.7.2020 gilt die neue Vergabeordnung der MFG +++
Die MFG fördert die Kommunalen Kinos in Baden-Württemberg mit einer institutionellen Förderung, deren Höhe sich an der Förderung durch die jeweilige Gemeinde bzw. den Landkreis orientiert. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind unter 6.1 der MFG-Vergabeordnung definiert. In Einzelfällen kann eine kulturell begründete Förderung nach dem Muster Kommunaler Kinos auch für gewerbliche Kinobetriebe gewährt werden.
Antragstellung
Bitte reichen Sie die Anträge für die institutionelle Förderung Kommunaler Kinos folgendermaßen ein:
- einfach in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
- einfach auf CD/DVD/USB-Stick oder per Email: Antrag nebst allen Anlagen
Für das betreffende Kalenderjahr muss der Antrag spätestens bis zum 31.12. des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden. Für die Antragsfrist ist das Datum des Eingangs bei der MFG maßgeblich.
Ein Merkblatt mit allen relevanten Informationen zur Antragstellung, die Vergabeordnung sowie das Antragsformular stehen unten zum Download bereit. Kommunale Kinos, die gefördert wurden, finden hier auch das Formular für den Verwendungsnachweis.
Downloads
- Merkblatt | pdf | 308 KB
- Antrag | pdf | 156 KB
- Formular für Verwendungsnachweis | pdf | 103 KB
- Neue Vergabeordnung der MFG Baden-Württemberg | pdf | 177 KB

Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung
Unit Filmförderung

Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung / LFK
Unit Filmförderung