Kommunale Kinos

Die MFG fördert die Kommunalen Kinos in Baden-Württemberg mit einer institutionellen Förderung, deren Höhe sich an der Förderung durch die jeweilige Gemeinde bzw. den Landkreis orientiert. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind unter 6.1 der MFG-Vergabeordnung definiert. In Einzelfällen kann eine kulturell begründete Förderung nach dem Muster Kommunaler Kinos auch für gewerbliche Kinobetriebe gewährt werden.

Antragstellung

Bitte reichen Sie die Anträge für die institutionelle Förderung Kommunaler Kinos folgendermaßen ein:

  • einfach in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
  • einfach auf CD/DVD/USB-Stick oder per Email: Antrag nebst allen Anlagen

Für das betreffende Kalenderjahr muss der Antrag spätestens bis zum 31.12. des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden. Für die Antragsfrist ist das Datum des Eingangs bei der MFG maßgeblich.

Die Vergabeordnung steht unten zum Download bereit. Kommunale Kinos, die gefördert wurden, finden hier auch das Formular für den Verwendungsnachweis.

Maria Gomez
Maria Gomez

Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung

 Katrina Schad
Katrina Schad

Projektmanagerin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung

Unit Filmförderung