Line Producer

Für die Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien, die vollständig oder überwiegend animiert werden oder in großem Maße virtuelle Dreharbeiten bzw. visuelle Effekte aufweisen, kann ein Zuschuss gewährt werden. Antragsberechtigt ist der für diesen Bereich verantwortlich zeichnende Line Producer (z.B. Service- Produzent*in, Animations- oder VFX-Studio).

Die Förderung soll einen Betrag von einer Million Euro und 20% der in Baden-Württemberg anfallenden und vom Line Producer in diesem Bereich zu verantwortenden, anerkennungsfähigen Kosten nicht übersteigen.

Anträge auf Line Producer Förderung können ganzjährig eingereicht werden.

Antragstellung

Bitte reichen Sie die Anträge folgendermaßen ein:

  • einfach in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
  • einfach in Papierform: Drehbuch bzw. die ausführliche Projektbeschreibung
  • einfach auf CD/DVD/USB-Stick: Antrag nebst allen Anlagen

Alle relevanten Anträge und Merkblätter für die Beantragung einer Förderung sowie die Formulare und Informationen werden Ihnen erst nach einem obligatorischen Antragsgespräch bei genereller Eignung des Projekts zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Förderrefent Patrick Tauss (Kontaktdaten s. rechts).

 Patrick Tauss
Patrick Tauss

Projektmanager Produktionsförderung

Unit Filmförderung

Aktuelle Einreichfristen

Alle Einreichtermine der Förderung im Überblick