Für die Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Produzent*innen.
ACHTUNG: Anträge in diesem Förderbereich können ab sofort ausschließlich digital über die Datenbank der MFG gestellt werden.
Die digitalen Antragsdaten müssen spätestens am letzten Tag der jeweiligen Einreichfrist bis spätestens 24:00 Uhr im Online Portal der MFG eingehen. Entscheidend dabei ist der vom Online Portal protokollierte Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit).
Zusätzlich muss der MFG ein ausgedrucktes Antragsformular mit der Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten bis spätestens fünf Werktage nach der jeweiligen Einreichfrist zugegangen sein.
Gehen die Antragsdaten nach 24:00 Uhr des jeweiligen letzten Tages der Einreichfrist im Onlineportal der MFG ein oder ist die Zustellung des unterzeichneten Antragsformulars nach fünf Werktagen bei der MFG nicht erfolgt, kann der Antrag dem Vergabegremium nicht zur Entscheidung vorgelegt werden und gilt als nicht gestellt. Soll der Antrag in einer späteren Sitzung beraten werden, muss der Antrag erneut form- und fristgerecht eingereicht werden.