Förderung im Bereich Verleih und Vertrieb
+++ Seit dem 1.7.2020 gilt die neue Vergabeordnung der MFG +++
Die MFG Filmförderung fördert Verleih- und Vertriebsmaßnahmen, die im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Baden-Württembergs liegen.
Antragstellung
Für Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für fiktionale und dokumentarische Filme, insbesondere für Kinofilme kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen beantragt werden. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen, in Einzelfällen auch Produzent*innen.
Bitte reichen Sie die Anträge für die Verleih-/Vertriebsförderung folgendermaßen ein:
- einfach in Papierform: Antrag im Original mit allen Anlagen
- einfach auf CD/DVD/USB-Stick: Antrag nebst allen Anlagen
- achtfach auf DVD/Blu-Ray: Filmkopien
Für die Antragsfrist ist das Datum des Eingangs bei der MFG maßgeblich.
Downloads
- Merkblatt | pdf | 313 KB
- Baden-Württemberg Effekt | pdf | 121 KB
- Antrag | pdf | 294 KB
- Datenerhebungsbogen | pdf | 307 KB
- Neue Vergabeordnung der MFG Baden-Württemberg | pdf | 177 KB

Leiterin Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung
Unit Filmförderung

Kino-, Verleih- und Vertriebsförderung / LFK
Unit Filmförderung