Thema ist diesmal: „Arbeitsschutz für Verantwortliche in der Film- und Fernsehproduktion" am 26.09.22
Im Arbeitsschutzgesetz heißt es: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben." Dies gilt auch für Film- und Fernsehproduktionen. Doch wie können Fach- und Führungskräfte diese rechtlichen Vorgaben umsetzen? Welche besonderen Gefährdungen gibt es am Filmset? Hans Laßek, Fachkraft für Arbeitssicherheit, erläutert, welche technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen nötig sind, um die Sicherheit der Arbeitnehmer*innen bei Film- und Fernsehproduktionen zu gewährleisten und unnötige Gefährdungs- und Haftungssituationen zu vermeiden.
Datum: Montag, 26.09.22
Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Ort: Online in Zoom, Meeting-ID und Zoom-Link werden am Veranstaltungstag verschickt
Referent: Hans Laßek (Dipl.-Ingenieur und Inhaber FilmStrom Akademie®/www.filmstromakademie.de).
Kostenbeitrag: 15,-€
Quelle: Film Commission Region Stuttgart, MFG