Ab 1. Juli: Neue Vergabeordnung der MFG für die Filmförderung

Eine wesentliche Änderung gilt unter anderem im Bereich der Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung, die gestärkt und auf den dokumentarischen Bereich erweitert wird

Detailansicht von drei Drehbuchseiten
Drehbuch | Bild: pixabay
| Stuttgart

„Mit der neuen Vergabeordnung entwickeln wir die Filmförderung der MFG weiter und modernisieren sie in vielen Punkten. Mit der Stärkung der Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung etwa unterstützen wir die Filmschaffenden bei der Entwicklung hochwertiger Projekte“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski, die Aufsichtsratsvorsitzende der MFG, heute in Stuttgart. Auch die Aufnahme von Gendergerechtigkeit als Zielvorgabe in die Vergabeordnung sei ihr ein wichtiges Anliegen.

MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen ergänzte: „Mit der Neufassung unserer Vergabeordnung stärken wir die hiesige Kino- und Filmbranche in schwierigen Zeiten. Ein wichtiger Fokus liegt dabei auf einer besseren Förderung der Stoffentwicklung als unabdingbare Voraussetzung für gute Filme und Serien. Außerdem werden die Fördermöglichkeiten für Dokumentarfilme ausgeweitet und diejenigen für Kinos verbessert.“

Die Förderung der Stoffentwicklung, die bisher auf Drehbücher für fiktionale Stoffe begrenzt war, umfasst künftig auch die Entwicklung verfilmbarer Drehvorlagen für dokumentarische Filme. Für diese können zukünftig bis zu 15.000 Euro bewilligt werden, in Fällen mit besonders hohem Aufwand bis zu 25.000 Euro. Die Förderbedingungen für fiktionale Drehbücher werden wesentlich vereinfacht und der Förderhöchstbetrag auf 50.000 Euro heraufgesetzt.

Auch die Beteiligungsquoten der MFG an der Stoffentwicklung erhöhen sich. Wenn Produzent*innen fiktionale oder dokumentarische Stoffentwicklung beantragen, finanziert die MFG zukünftig maximal 75 Prozent der anfallenden Kosten. Bisher wurden die Produzent*innen bei fiktionalen Drehbüchern mit max. 50 Prozent der Kosten gefördert.

Außerdem kann für dokumentarische Projekte erstmalig eine Förderung der Produktionsvorbereitung bis zu einer Höhe von max. 75.000 Euro beantragt werden. Diese Förderart war ebenfalls bisher fiktionalen Projekten vorbehalten.

Auch bei der Produktionsförderung trägt die MFG der derzeitigen Situation der Produktionsfirmen Rechnung. So wird von diesen der in der Praxis oft schwierige Einsatz von Eigenmitteln nicht mehr verlangt. Zukünftig muss nur noch ein leichter zu erbringender Eigenanteil erbracht werden, der aus rückgestellten Eigenleistungen der Produzent*innen (z. B. Technik) oder Minimumgarantien aus Distributionsverträgen bestehen kann.

Um die vielfältige Kinolandschaft Baden-Württembergs zu erhalten und zu fördern, wird die Investitionsförderung für Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen gewerblicher Kinobetreiber*innen von Darlehen auf Zuschüsse umgestellt. Der Zuschuss ist auf maximal 30 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten und auf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro begrenzt.

Außerdem können im Rahmen der Investitionsförderung mehr Maßnahmen als bisher gefördert werden. Zur Stärkung der Kinos als Orte der Kultur können jetzt auch Maßnahmen in den Bereichen Marketing, Kundenbindung sowie besondere filmbezogene Veranstaltungen mit Zuschüssen unterstützt werden. Diese Förderung im Rahmen der Investitionsförderung ist auf 10.000 Euro pro Jahr und Antragstellerin*in begrenzt.

 

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